AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen: „Hofer Landbus-App” (Hofer Landbus -App-GTC)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB”) des Landkreis Hof, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof, (nachfolgend „Landkreis Hof”) gelten für die Nutzung der Hofer Landbus – Software („Hofer Landbus -App”), durch die die von dem Verkehrsunternehmen Taxi Herrmann („Taxi 3033“) im Gebiet der Stadt Rehau und der Gemeinde Regnitzlosau mittels Großraum-Fahrzeugen (nachfolgend „Hofer Landbus”) angebotenen Personenbeförderungsleistungen („Beförderungsleistung”) gebucht werden können. Für die Inanspruchnahme der von Taxi Herrmann mittels des Hofer Landbus angebotenen Beförderungsleistungen ist ein gesonderter Personenbeförderungsvertrag zwischen dem Fahrgast und Taxi Herrmann abzuschließen. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die mit Abschluss des Personenbeförderungsvertrages gelten („Hofer Landbus-AGB”), wird hingewiesen (http://www.taxi3033.de/)

  • 1 Vertragsgegenstand

Der Landkreis Hof bietet dem Nutzer der Hofer Landbus -App („Nutzer”) die Nutzung der App unter Vorbehalt der:

Registrierung des Nutzers gemäß Ziff. 2 dieser AGB,

der Verfügbarkeit der Hofer Landbus-App und

der Verfügbarkeit der Hofer Landbus an.

Die Beförderungsleistung kann nur über die Hofer Landbus -App und telefonisch bestellt werden. Die Hofer Landbus -App wird für die Betriebssysteme iOS und Android bereitgestellt und kann mittels internetfähiger mobiler Endgeräte (z.B. Smartphones oder Tablet PCs) in den jeweiligen App Stores heruntergeladen und genutzt werden. Installations- und Konfigurationsleistungen werden vom Landkreis Hof nicht geschuldet.

Die Erbringung der Beförderungsleistung erfolgt durch das Verkehrsunternehmen Taxi Herrmann, Schleizer Straße 101, 95028 Hof, dass über die zur Erbringung der Beförderungsleistung erforderlichen Genehmigungen verfügt. Sämtliche Fahrer sind in Besitz einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung, sofern das Gesetz dies erfordert. Für die Inanspruchnahme der von Taxi Herrmann mittels der Hofer Landbus angebotenen Beförderungsleistungen ist ein gesonderter Personenbeförderungsvertrag zwischen dem Fahrgast und Taxi Herrmann abzuschließen.

  • 2 Registrierung / Konto des Nutzers

Die Registrierung in der Hofer Landbus-App sowie die Nutzung der Hofer Landbus -App sind für den Nutzer kostenlos. Kosten für Datenübermittlungen bei Nutzung der Hofer Landbus -App trägt der Nutzer.

Zur Registrierung in der Hofer Landbus -App muss der Nutzer mittels App in einem elektronischen Formular seinen Vornamen, Nachnamen, seine E-Mail-Adresse und ein selbstgewähltes Passwort angeben. Der Nutzer ist dabei zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben verpflichtet. Er hat die in der Hofer Landbus -App hinterlegten Daten stets auf einem aktuellen Stand zu halten.

Die Registrierung erfolgt durch Absenden des elektronischen Formulars mittels der Hofer Landbus -App. Die Registrierung setzt voraus, dass sich der Nutzer mit diesen AGB und der unter https://www.hofer-landbus.de/datenschutz abrufbaren Datenschutzerklärung einverstanden erklärt. Der Nutzer erhält eine Registrierungsbestätigungsemail, die an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse versandt wird. Diese Bestätigungsemail enthält einen Link, den der Nutzer zur Bestätigung seines Registrierungswunsches anklicken muss. Nach Anklicken des Links wird ihm ein Nutzerkonto („Konto”) in der Hofer Landbus -App bereitgestellt. Auf dieses hat er über die Eingabe seiner E-Mail-Adresse und seines selbstgewählten Passworts („Zugangsdaten”) Zugriff.

Der Landkreis Hof behält sich vor, die Eröffnung eines Kontos abzulehnen, sofern ein berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass die gemäß Abs. 4 erforderlichen Daten nicht korrekt sind bzw. konkreter Anlass besteht, anzunehmen, dass sich der Nutzer nicht vertragsgemäß verhalten wird.

Bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass ein Nutzer

gegen eine Verpflichtung aus diesen AGB oder

— da die Nutzung der Hofer Landbus -App und die Hofer Landbus-Beförderungsleistung untrennbar miteinander verbunden sind (vgl. Ziff. 1 Abs. 2, 7 Abs. 1) — wiederholt gegen die Verpflichtung zur Einhaltung der Beförderungsbedingungen nach Ziff. 5 der Hofer Landbus-AGB https://www.hofer-landbus.de/agb

oder gegen geltendes Recht verstößt,

ist der Landkreis Hof berechtigt, sein Konto unverzüglich zu sperren, es sei denn der Verstoß ist nur unwesentlich oder dem Nutzer nicht zurechenbar. Die Sperrung und die Gründe für die Sperrung werden dem Nutzer von dem Landkreis Hof durch elektronische Erklärung an die vom Nutzer bei dessen Registrierung angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt. Sobald der Nutzer den Verstoß einstellt und dies dem Landkreis Hof bekannt wird, wird die Sperrung aufgehoben.

Stellt der Nutzer einen nicht nur unwesentlichen, ihm zurechenbaren Verstoß gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht trotz Abmahnung mit Fristsetzung durch den Landkreis Hof nicht ein, ist der Landkreis Hof berechtigt, das Konto des Nutzers nach erfolglosem Ablauf der Frist ohne Einhaltung einer weiteren Frist in Textform durch elektronische Erklärung an die vom Nutzer bei dessen Registrierung angegebene E-Mail-Adresse zu kündigen.

Der Nutzer ist berechtigt, sein Konto jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform durch elektronische Erklärung an info@hofer-landbus.de zu kündigen.

Nach Kündigung des Kontos durch den Nutzer oder durch den Landkreis Hof werden die vom Nutzer gespeicherten Daten innerhalb einer angemessenen Frist vom Landkreis Hof gelöscht. Die Kündigung des Kontos hat keinen Einfluss auf bestehende Personenbeförderungsverträge.

  • 3 Verfügbarkeit der Hofer Landbus-App

Der Nutzer hat keinen Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit der Hofer Landbus -App. Der Landkreis Hof bemüht sich jedoch, etwaige Störungen schnellstmöglich zu beheben.

Der Landkreis Hof hat darüber hinaus das Recht, die Hofer Landbus -App jederzeit aus wichtigem Grund vorübergehend oder endgültig einzustellen, insbesondere aus Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsgründen. Bestehende Beförderungsverträge bleiben hiervon unberührt. Bei endgültiger Einstellung der Hofer Landbus -App gilt § 2 Abs. 8 entsprechend.

  • 4 Pflichten des Nutzers in Bezug auf die Hofer Landbus-App

Der Nutzer hat seine Zugangsdaten sicher zu verwahren und darf diese Dritten weder mitteilen noch ihnen sonst Zugang zu seinem Konto ermöglichen. Über eine unberechtigte Nutzung durch Dritte hat der Nutzer den Landkreis Hof umgehend zu informieren.

Der Nutzer hat die Hofer Landbus-App in einer Art und Weise zu nutzen, dass keine Beeinträchtigungen oder Schäden an der Hofer Landbus -App auftreten und der mit der Hofer Landbus -App verfolgte Zweck nicht gefährdet wird. Der Nutzer wird weder selbst noch durch Dritte Sicherheitsvorkehrungen der Hofer Landbus -App umgehen oder verändern.

Für den Internetzugang, die technischen Voraussetzungen und die Konfiguration und Leistungsfähigkeit seines mobilen Endgeräts zur Nutzung der Hofer Landbus -App und für die Aktualität der erforderlichen Software und Betriebssysteme ist der Nutzer selbst verantwortlich. Die Funktionalität der App bei älteren Betriebssystemen kann nicht garantiert werden.

  • 5 Urheberrechtliche Nutzungsrechte an der Hofer Landbus-App

Der Nutzer erhält an der Hofer Landbus -App ein nicht-ausschließliches, zeitlich auf die Dauer der Installation der Hofer Landbus-App beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung nach Maßgabe dieser AGB.

Die vertragsgemäße Nutzung ist beschränkt auf die Installation der Hofer Landbus -App auf einem im unmittelbaren Besitz des Nutzers stehenden System, eine Vervielfältigung, die notwendig ist für das Laden, Anzeigen, Speichern und Ablaufen lassen der installierten Hofer Landbus -App und auf das Recht zur Anfertigung einer Sicherungskopie von der Hofer Landbus -App durch eine gemäß § 69d Abs. 2 UrhG hierzu berechtigte Person.

Der Nutzer ist nur dann berechtigt, die Hofer Landbus -App zu bearbeiten oder zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist, und nur, sofern die hierzu notwendigen Informationen nicht auf Anfrage des Nutzers durch den Landkreis Hof zugänglich gemacht werden.

Dem Nutzer ist es nicht gestattet, die Hofer Landbus -App zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unter zu lizenzieren oder die Hofer Landbus-App öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.

Sofern und soweit die Hofer Landbus -App „Open Source Software” beinhaltet, erhält der Nutzer abweichend von den Absätzen 1-4 Nutzungsrechte entsprechend der jeweils einschlägigen Lizenzbedingungen für diese Software. Beide Parteien verpflichten sich zur Beachtung dieser Lizenzbedingungen.

Weitergehende Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Hofer Landbus -App werden dem Nutzer nicht eingeräumt.

Verstößt der Nutzer gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieses Vertrags erteilten Nutzungsrechte unwirksam. In diesem Fall hat der Nutzer die Nutzung der Hofer Landbus -App unverzüglich und vollständig einzustellen sowie sämtliche auf seinen Systemen installierten Kopien der Hofer Landbus -App und die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie zu löschen oder dem Landkreis Hof auszuhändigen. Der Nutzer wird dem Landkreis Hof auf Anforderung schriftlich bestätigen, dass er sämtliche Installationen der Hofer Landbus-App unwiderruflich von seinen Systemen oder Systemen von Dritten gelöscht hat.

Ist der Landkreis Hof berechtigt, das Konto des Nutzers unverzüglich zu sperren und das Konto des Nutzers fristlos in Textform durch elektronische Erklärung an die vom Nutzer bei dessen Registrierung angegebene E-Mail-Adresse zu kündigen. Ziff. 2 Abs. 8 gilt entsprechend.

  • 6 Haftung

Der Landkreis Hof haftet unbeschränkt für grob fahrlässig oder vorsätzlich von dem Landkreis Hof, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführte Schäden, die durch die Verwendung der Hofer Landbus-App entstehen. Der Landkreis Hof haftet ferner unbeschränkt für Schäden aus der schuldhaften, d.h. vorsätzlichen oder fahrlässigen, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung der Nutzer in besonderem Maße vertrauen durfte, haftet der Landkreis Hof auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter des Landkreises Hof und finden auch im Falle vorvertraglicher und deliktischer Haftung Anwendung.

Der Landkreis Hof haftet nicht dafür, dass die dem Nutzer übermittelten Informationen richtig und vollständig sind und den Nutzer rechtzeitig erreichen.

Im Fall von Datenverlusten ist die Haftung des Landkreises Hof auf den Ersatz der Kosten beschränkt, die für die Wiederherstellung der Daten aus elektronischen Sicherungsmedien entstehen. Die Verpflichtung des Nutzers zur regelmäßigen Datensicherung nach dem Stand der Technik bleibt unberührt.

Der Landkreis Hof übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten, die von Dritten bereitgestellt werden.

Etwaige Ansprüche aus der über die Hofer Landbus -App vermittelten Beförderungsleistung betreffen ausschließlich das Verhältnis zwischen dem Nutzer und Taxi Herrmann; eine Haftung hierfür übernimmt der Landkreis Hof ausdrücklich nicht.

Beförderungsleistungen

  • 7 A- Bestellung der Beförderungsleistung – App

Die Bestellung der Beförderungsleistung erfolgt über das Konto des Nutzers. Der Nutzer gibt den gewünschten Abfahrts- und Zielort in die entsprechende Suchmaske ein.

Um die Beförderungsleistung in Anspruch zu nehmen, muss der Nutzer über die Aktivierung eines Ortungsdienstes seinen aktuellen Standort automatisch ermitteln lassen oder seinen Standort manuell in der Hofer Landbus-App eingeben, und diesen Standort als Abfahrtsort angeben. Für die Standortermittlung gelten die Ausführungen der unter www.hofer-landbus.de/datenschutz abrufbaren Datenschutzerklärung entsprechend.

Nach Eingabe des Zielorts werden in der Hofer Landbus -App die auf der gesuchten Route verfügbaren Hofer Landbus, der voraussichtliche Zeitpunkt der Abholung, die Kosten für die Beförderung sowie die voraussichtliche Fahrtdauer für die gewünschte Strecke angezeigt. Der Nutzer kann auf dieser Basis ein Hofer Landbus buchen, zu dem ihm Informationen zum bestellten Fahrer und evtl. zum Fahrzeug (Name des Fahrers, Modell und Kennzeichen des Fahrzeugs) in der Hofer Landbus -App angezeigt werden.

Die bei der Bestellung angezeigte Fahrtzeit zum Fahrtziel ist eine Schätzung, die auf der aktuellen Verkehrslage und der maximal möglichen Reisezeit basiert, einschließlich aller Umwege zum Aufnehmen zusätzlicher Passagiere. Da sich die Verkehrslage jederzeit ändern kann (z.B. durch Unfall, Stau), kann die geschätzte von der tatsächlichen Fahrtzeit abweichen.

Die nach der Buchung angezeigte voraussichtliche Ankunftszeit richtet sich nach der aktuellen Verkehrssituation, kann sich aber aufgrund der Aufnahme zusätzlicher Passagiere verzögern.

Die Anzahl der zu befördernden Personen ist bei der Bestellung anzugeben. Hierbei ist zu beachten, dass Kinder unter 12 Jahren mit einer Körpergröße von weniger als 1,50 Meter im Hofer Landbus nur mit Rückhalteeinrichtung (Kindersitz) befördert werden dürfen.

Durch Betätigung der Schaltfläche „bestellen” wird dem Nutzer sowie etwaige mit zu befördernden Personen (Ziff. 7 Abs. 5 S. 3) — jeweils — ein mittels des Hofer Landbus zu erbringender kostenpflichtiger Beförderungsvorgang (d.h. die gebuchte Fahrt mit dem Hofer Landbus) reserviert; für die tatsächliche Inanspruchnahme der von Taxi Herrmann mittels der Hofer Landbus angebotenen Beförderungsleistungen ist bei Fahrtantritt ein gesonderter Personenbeförderungsvertrag zwischen dem Fahrgast und Taxi Herrmann abzuschließen. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die mit Abschluss des Personenbeförderungsvertrages gelten („Hofer Landbus AGB”), wird hingewiesen (http://www.taxi3033.de/)

Die folgenden Informationen des Nutzers werden an den Fahrer übermittelt: Name, Abfahrtsort, Zielort, Anzahl der zu befördernden Personen. Der Nutzer hat die Möglichkeit, sich per Push-Benachrichtigung über die Ankunft des bestellten Hofer Landbus informieren zu lassen.

Nach Bestellung des Hofer Landbus ist eine Änderung des Fahrtziels nicht möglich. Nachrichtlicher Hinweis: Der Nutzer kann jedoch auf eigenen Wunsch auf dem Weg zum vereinbarten Fahrtziel jederzeit die Fahrt vorzeitig beenden und das Fahrzeug verlassen. Der Fahrer wird über einen geeigneten Ort zum vorzeitigen Ausstieg entscheiden. Nach Ziff. 4 Abs. 5 der Hofer Landbus-AGB erkennt der Nutzer an, dass er bei einer vorzeitig beendeten Fahrt keinen Anspruch auf Erstattung des Beförderungsentgelts hat. Bis zur Abholung durch das Hofer Landbus kann die Bestellung unter den Voraussetzungen der Ziff. 6 der Hofer Landbus-AGB (http://www.taxi3033.de/) widerrufen werden.

B – Bestellung der Beförderungsleistung (Telefon)

Fahrgäste ohne Smartphone können eine Fahrt über einen Disponenten oder Buchungsassistenten mittels Anruf aus dem Festnetz buchen.

Im ersten Schritt gibt der Buchungsassistent die folgenden Informationen ein:

  • den Vornamen des Fahrgastes (der Nachname ist optional)
  • den Abfahrtsort
  • den Zielort
  • Anzahl der Passagiere

Nachdem die Fahrt durch den Buchungsassistenten angefragt worden ist, erhält der Fahrgast detaillierte Informationen über die Fahrt zur Bestätigung (voraussichtliche Zeitpunkt der Abholung, die Kosten für die Beförderung sowie die voraussichtliche Fahrtdauer für die gewünschte Strecke).

Die bei der Bestellung angegebene Fahrtzeit zum Fahrtziel ist eine Schätzung, die auf der aktuellen Verkehrslage und der maximal möglichen Reisezeit basiert, einschließlich aller Umwege zum Aufnehmen zusätzlicher Passagiere. Da sich die Verkehrslage jederzeit ändern kann (z.B. durch Unfall, Stau), kann die geschätzte von der tatsächlichen Fahrtzeit abweichen.

Die Anzahl der zu befördernden Personen ist bei der Bestellung anzugeben. Hierbei ist zu beachten, dass Kinder unter 12 Jahren mit einer Körpergröße von weniger als 1,50 Meter im Hofer Landbus nur mit Rückhalteeinrichtung (Kindersitz) befördert werden dürfen.

Nachdem die Abfahrt- und Zielorte ausführlich erläutert und die Bestätigung durch den Fahrgast erteilt wurde, kann der Buchungsassistent die Buchung durchführen. Hiermit wird dem Nutzer sowie etwaige mit zu befördernden Personen (Ziff. 7 Abs. 5 S. 3) — jeweils — ein mittels eines Hofer Landbus zu erbringender kostenpflichtiger Beförderungsvorgang (d.h. die gebuchte Fahrt mit dem Hofer Landbus) reserviert; für die tatsächliche Inanspruchnahme der von Taxi Herrmann mittels der Hofer Landbus angebotenen Beförderungsleistungen ist bei Fahrtantritt ein gesonderter Personenbeförderungsvertrag zwischen dem Fahrgast und Taxi Herrmann abzuschließen. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die mit Abschluss des Personenbeförderungsvertrages gelten („Hofer Landbus-AGB”), wird hingewiesen (http://www.taxi3033.de/)

Die folgenden Informationen des Fahrgasts werden an den Fahrer übermittelt: Name, Abfahrtsort, Zielort. Der Fahrgast erhält den Namen des Fahrers, Modell und Kennzeichen des Fahrzeugs.

Nach Bestellung des Hofer Landbus ist eine Änderung des Fahrtziels nicht möglich. Nachrichtlicher Hinweis: Der Fahrgast kann jedoch auf eigenen Wunsch auf dem Weg zum vereinbarten Fahrtziel jederzeit die Fahrt vorzeitig beenden und das Fahrzeug verlassen. Der Fahrer wird über einen geeigneten Ort zum vorzeitigen Ausstieg entscheiden. Nach Ziff. 4 Abs. 5 der Hofer Landbus-AGB erkennt der Nutzer an, dass er bei einer vorzeitig beendeten Fahrt keinen Anspruch auf Erstattung des Beförderungsentgelts hat. Bis zur Abholung durch das Hofer Landbus kann die Bestellung unter den Voraussetzungen der Ziff. 6 der Hofer Landbus-AGB (http://www.taxi3033.de/) widerrufen werden.

Schlussbestimmungen

  • 8 Änderung der AGB

Der Landkreis Hof hat das Recht, diese AGB zu ändern. Die beabsichtigten Änderungen werden rechtzeitig auf der Webseite und in der Hofer Landbus -App angekündigt. Widerspricht der Kunde diesen Änderungen nicht innerhalb der einmonatigen Ankündigungsfrist, gelten diese mit Ablauf der Ankündigungsfrist als genehmigt. Gleiches gilt für den Fall, dass der Nutzer die Hofer Landbus-App nach Ablauf der Frist weiter nutzt. Auf diese Rechtsfolge sowie auf den Tag des Ablaufs der Ankündigungsfrist wird der Nutzer in der Änderungsankündigung hingewiesen. Nachrichtlicher Hinweis: Ein entsprechendes Änderungsrecht kommt Taxi Herrmann im Hinblick auf die Hofer Landbus-AGB zu; insoweit wird auf Ziff. 9 der Hofer Landbus-AGB verwiesen (http://www.taxi3033.de/)

Widerspricht ein Nutzer einer Änderung der Nutzungsbedingungen, kann der Landkreis Hof dessen Konto innerhalb einer Frist von einem Monat, beginnend mit Ablauf des Tages des Widerspruchs, kündigen.

  • 9 Sonstige Bestimmungen

Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit diese AGB nichts anderes vorsehen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Bei Widersprüchen zwischen der englischen und der deutschen Version dieser AGB gelten die Bestimmungen der deutschen Version.

Zuletzt aktualisiert am 2.08.2019

Landkreis Hof
Schaumbergstraße 14
95032 Hof
Telefon: +49 9281 570
Email Adresse: info@hofer-landbus.de

App-Wechsel beim Hofer LandBus
zum 1.4.2023

Ab dem 1. April 2023 läuft das System des Hofer LandBusses mit einer neuen Buchungs-App. Die bisherige App wird eingestellt. Was für die Nutzerinnen und Nutzer zu beachten ist, erklären wir hier:

Was ändert sich?

Neu ist nur die App. Das bisherige umfangreiche Angebot bleibt bestehen. Auch an der Bedienung des Buchungssystems wird sich mit der neuen App nichts ändern.

Das Buchungssystem des Hofer Landbusses wird noch bis einschließlich 31. März über die bisherige App laufen. Ab dem 1. April wird eine neue App dafür verwendet, die sich alle Nutzerinnen und Nutzer ab dem 28. März auf dem Handy installieren können, um den Hofer LandBus weiter in der gewohnten Weise zu nutzen.

Die alte App wird mit Ablauf des 31. März eingestellt und kann dann nicht mehr zum Buchen des Hofer LandBusses verwendet werden.

Was muss ich tun?

Kurz gesagt: In den App-Store oder GooglePlay gehen, die neue App installieren und ab dem 1. April nur noch diese zum Buchen des Hofer LandBusses benutzen. Dann die alte App vom Handy deinstallieren.

Die neue App „Hofer LandBus“ steht bereits ab dem 28. März zum Download zur Verfügung – so können Sie die App bereits vorab in Ruhe installieren.

Was bleibt gleich?

Das Angebot des Hofer LandBusses kann weiterhin genutzt werden wie bisher – nur eben über eine neue App. Auch die telefonische Buchung unter 09281 3033 ist nach wie vor möglich.

Der Landkreis Hof wünscht Ihnen eine gute Fahrt!